| Schützengilde Hall
e.V. Anno 1300 Information
für Gastschützen Gäste und Besucher |
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Sehr geehrte Gäste , Besucher und Gastschützen der Schützengilde Hall e.V. bitte lesen Sie diese Information bevor Sie den Schießstand betreten. Sie und wir vermeiden so unnötigen Ärger , sinnlose Diskussionen und Zeitverschwendung. Sollten Sie die unten aufgeführten Bedingungen nicht akzeptieren bitten wir Sie das Gelände der Schützengilde Hall unverzüglich zu verlassen beziehungsweise nicht zu betreten. Gastschützen : sind alle Personen , männlich / weiblich , welche die Schießstände / Anlage der Schützengilde Hall zum Sportlichen Schießen benützen wollen und nicht Mitglieder der Schützengilde Hall sind . Gastschützen haben sich vor Schießbeginn über die speziellen Vorschriften der Schützengilde Hall zur Standbenützung zu Informieren . Siehe Standordnung der Schützengilde Hall. Personen
unter 18 Jahren dürfen die Schießanlagen der Schützengilde Hall
nicht als Gastschützen benützen. Ausnahmen hiervon sind mit dem
Schützenmeisteramt vorab abzusprechen und können jederzeit wiederrufen
werden. Die
Bedingungen für Gastschützen betreffen alle Disziplinen welche auf dem
Gelände der Schützengilde Hall ausgeübt werden können . Größere Gruppen von Gastschützen , ab 4 Personen , müssen vorab mit dem Schützenmeisteramt einen Termin absprechen. Gastschützen müssen Mitglieder in einem anerkannten Schießsportverband sein oder Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines. Dies betrifft nicht Personen welche von Mitgliedern der Schützengilde Hall als Gäste mitgebracht werden. Gastschützen haben sich vor Schießbeginn beim Schießleiter / Aufsicht zu melden sowie nach dem Schießen wieder abzumelden. Gastschützen dürfen nur mit eingeschossenen Waffen schießen. Möchte ein Gastschütze seine Waffe einschießen ist dies vorab dem Schießleiter / Aufsicht zu melden. Gastschützen haben auf Verlangen des Schießleiters / Aufsicht den Nachweis der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband oder den Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines nachzuweisen. Der Schießleiter ist berechtigt sich auch den Personalausweis zeigen zu lassen. Der Gastschütze ist verpflichtet auf Verlangen des Schießleiters / Aufsicht den notwendigen Nachweis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen z.B. WBK nach § 9 allgemeine Waffenverordnung zu erbringen Der Gastschütze ist verpflichtet auf Verlangen des Schießleiters / Aufsicht die zum selbstständigen Schießen erforderliche gültige Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz vorzulegen. Gastschützen müssen auf Forderung des
Schießleiters den Nachweis erbringen das die zu benützenden Waffen für
die Disziplinen der Sportordnungen des DSB , BDS oder DJV genehmigt sind. Nicht
umgekehrt Gastschützen dürfen nur Disziplinen des DSB , BDS oder DJV absolvieren / schießen. Die Schützengilde Hall und ihre Schießleiter / Aufsichten sind nicht verpflichtet Gastschützen alle auf dem Gelände / Anlage der Schützengilde Hall möglichen Disziplinen des DSB , BDS und DJV ausüben zu lassen. Gastschützen entrichten die im Aushang festgesetzte Gebühr beim Schießleiter. Der Schießleiter / Aufsicht ist berechtigt die Schießzeit des Gastschützen zu beschränken. Der Schießleiter / Aufsicht ist berechtigt eine Kaution in Höhe von bis zu 1000.- € zu erheben. Diese wird nach Beendigung des Schießens und Unversehrtheit des Schießstandes wieder zurückgezahlt. Für eventuell erstandenen Sachbeschädigungen wird zunächst die entrichtete Kaution verwendet. Der Restbetrag , falls vorhanden wird dem Gastschützen erstattet. Bei Sachbeschädigungen gelten zunächst die im Aushang hierzu aufgeführten Gebühren und Preise. Für anderweitige Sachbeschädigungen welche in dieser Liste nicht aufgeführt sind gelten die dann festgestellten Preise. Z.B. Handwerkerrechnung. Preisänderungen behält sich die Schützengilde vor. Der Gastschütze haftet für Sach- sowie Personenschäden. Sach- und Personenschäden sind nicht von der Standgebühr gedeckt. Mit der Anwesenheitsmeldung des Gastschützen beim Schießleiter / Aufsicht sowie das Ausfüllen des Anmeldeformulars erkennt der Gastschütze diese Regelung sowie die speziellen Vorschriften der Schützengilde Hall an. Die
Schützengilde ist nicht verpflichtet , Nichtmitglieder also Gastschützen
die Anlagen der Schützengilde Hall benützen zu lassen
Den Anweisungen des Schießleiters / Aufsicht sind ungeachtet des Alters oder des Geschlechts Folge zu leisten Gäste
und Besucher: Gäste und Besucher sind alle Personen männlich / weiblich welche nicht Mitglieder der Schützengilde Hall sind. Gäste melden sich vor dem Betreten der Schießstände wie Gastschützen bei der Schießleitung / Aufsicht und haben den Anweisungen der Aufsicht , Schießleitung, Vorstandes oder sonstigen Mitgliedern der Schützengilde Hall folge zu leisten. Jedwede Tätigkeit / Aktivität von Personen welche über den normalen Besuch der SGI Hall hinausgeht ist mit dem Vorstand der SGi Hall abzusprechen. Da das Gelände der SGi Hall eine Schießanlage und kein Spielplatz ist, dürfen Kinder und Jugendliche das Gelände der SGi Hall ohne Begleitung von Sorgeberechtigten nicht betreten oder Anschauen. Eltern, Sorgeberechtigte und Erziehungsbeauftragte Haften für die von ihnen mitgebrachten Kinder und Jugendliche und sind für deren permanente Aufsicht verantwortlich. Tiere dürfen, auch wenn sie wie Hunde angeleint sind, nicht auf die Schießstände mitgenommen werden. Tierhalter haften für Ihre Tiere. Diese Regelungen umfassen das gesamte Gelände der SGi Hall inklusive Gaststätte sowie die Parkplätze und die Bogenplätze. Ausgenommen hiervon ist der Keiler und Kippenhasenstand welche von der Jägervereinigung Schwäbisch Hall betrieben wird. Gastschützen, Gäste und Besucher welche den Anweisungen der Schießleitung/Aufsicht des Vorstandes oder vom Vorstand beauftragte Personen nicht Folge leisten , sich nicht an die hier aufgeführten Regeln der Schützengilde Hall, den gültigen Regeln der Standordnungen, sowie den gesetzlichen Vorschriften halten, werden vom Gelände der Schützengilde Hall verwiesen und müssen mit Hausverbot sowie Zivil und Strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Änderungen und Zusätze auch während des
Schießbetriebes vorbehalten Schützengilde Hall Schützenmeisteramt.
31.05.2008 OSM Horst Zeller 1.SM Jürgen Breust 2.SM Hartmut Käser
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