Die Jugend in der SGi Schwäbisch Hall e.V.

Mehr Gesetzliche Vorgaben als bei anderen Sportarten
und dennoch Freude am Sport!

Das Training in einem Schützenverein ist durch die verwendeten Sportgeräte massiven gesetzlichen Vorgaben unterworfen. In vielen anderen Sportarten ist der Einstieg bereits für die Kleinsten, siehe Fußball mit der G-Jugend bzw. der Bambini Klasse bereits mit unter 7 Jahren, mit dem "gleichen" Sportgerät, z.B. dem Ball, wie für die Großen möglich. Bei einem Sützenverein gelten jedoch Altersbeschränkungen vom Gesetzgeber aus.

Um hier bei der Entdeckung und Förderung junger Talente nicht erst warten zu müssen bis ein Jugendlicher 12 Jahre alt geworden ist und mal ins Luftgewehr/Luftpistole Training kommen darf, hat die SGi Schwäbisch Hall ein Lichtpunkt Gewehr erwoben, mit dem ein Training laut Gesetzgeber in allen Altersstufen erlaubt ist. Das Team der Jugendbetreuer ist darin überein gekommen, aber eine freiwillige Altersgrenze von mindestens 8 Jahren einzuführen.

Was uns wichtig ist

Grade beim Jugendtraining gilt für uns Eines:
Der sichere Umgang mit unseren Sportgeräten (Lang oder Kurzwaffen) steht an erster Stelle.

So wird auch den Jüngsten bereits beigebracht, dass eine Waffe kein Spielzeug ist. Ob mit Bogen, Gewehr oder Pistole trainiert wird, man richtet eine Waffe nur auf das Ziel, auf das man schießen will, und dabei handelt es sich nur um das Ziel und nicht um Menschen oder Tiere.

Wer darf was?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben wir folgende Eckdaten für das Kinder- und Jugendtraining aufgestellt: 

  • Kinder und Jugendliche von 8 bis 12 Jahren dürfen am Schießen nur mit dem Bogen oder einem Lichtpunktgewehr teilnehmen, solange keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit Luftgewehr oder Luftpistole Schießen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch mit Kleinkaliberwaffen Schießen, wenn die Personensorgeberechtigten anwesend sind oder eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

Das Jugendtraining wird mit Luftdruckwaffen durchgeführt. Ab dem 14. Lebensjahr besteht für diejenigen Jugendlichen, die bereits den sicheren Umgang mit Luftdruckwaffen beherrschen nach Absprache mit den Eltern, die Möglichkeit, das Training mit Kleinkaliberwaffen durchzuführen.

Jugendliche dürfen nur außerhalb des Jugendtrainings trainieren, wenn ein für die Jugendarbeit ausgebildetes Mitglied der SGI auf dem Gelände oder ein Elternteil anwesend ist, das selber für die Schieß- und Standaufsicht ausgebildet ist.

Ausrüstung

Die für das Jugendtraining notwendige Ausrüstung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, wobei für die Mitglieder des Jugendtrainings, also für regelmäßige Teilnehmer, entsprechende Ausrüstung reserviert wird. Diese wird, soweit möglich, dem Alter und dem Können des Jugendlichen angepasst und im Verein verwahrt. Eine Mitnahme nach Hause ist nur vor Wettbewerben möglich oder wenn zu Hause ein Training unter Aufsicht möglich ist. Über das Training zu Hause muss ein Nachweis erfolgen. Bei Mitnahme muss ein Sorgeberechtigter für die ordnungsgemäße Handhabung des Luftgewehrs oder Luftpistole sorgen und dies schriftlich bestätigen. Eine Abgabe an Jugendliche ist waffenrechtlich verboten, der Transport darf nur von Volljährigen durchgeführt werden.

Meisterschaften

Wer trainiert möchte seine Leistung auch mal messen, wir veranstalten daher Jugendvergleichswettkämpfe gegen andere Vereine in der Region. Neben diesen Wettkämpfen gibt es auch noch die Vereins-, Kreis-, Bezirks-, Landes- und die Deutschenmeisterschaften. Wobei sich die Jugendlichen wie die Erwachsenen von einer Ebene zur anderen qualifizieren.
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