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Allgemeine Informationen zum Schiessen |
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Wer
darf was Schiessen: Für die Teilnahme am Schiessen sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem daß
Das
Jugendtraining wird mit Luftdruckwaffen durchgeführt. Ab dem 14.
Lebensjahr besteht für diejenigen Jugendlichen, die bereits den
sicheren Umgang mit Luftdruckwaffen beherrschen nach Absprache mit den
Eltern die Möglichkeit, das Training mit Kleinkaliberwaffen durchzuführen. Versicherung: Durch
die Vereinsversicherung für unsere Mitglieder sind Gastschützen, die
an offiziellen Schiessen teilnehmen, abgesichert. Diese Versicherung
bezieht sich nur auf Personenschäden,
nicht auf Sachschäden, diese müssen über die normale Versicherung
abgesichert werden. Dieser Schutz für Gäste ist zeitlich beschränkt,
so das nach mehrmaliger Teilnahme am Schiesstraining eine Entscheidung
über die Mitgliedschaft im Verein erfolgen sollte Aufnahme: Für
die Aufnahme im Verein wird bei Erwachsenen ein Antragsformular, eine
Einzugsermächtigung und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Über
die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand in einer
Ausschusssitzung, bei der sich die Antragsteller vorstellen müssen. Bei
Jugendlichen benötigen wir ein Aufnahmeformular, das von den
Erziehungsberechtigten unterschrieben wird und eine Einzugsermächtigung.
Anstelle des Gesprächs vor dem Ausschuss erfolgt ein Gespräch
zumindest eines Erziehungsberechtigen mit dem Sportleiter und dem
Jugendleiter, in dem über die Auswirkungen der Vereinsmitgliedschaft
und die eventuell entstehenden Kosten, sowie die Rechten und Pflichten
des Jugendlichen informiert wird. Bei diesem Gespräch wird über die
Aufnahme des Jugendlichen entschieden, so das er nach Abgabe des Antrags
als Mitglied des Vereins zählt und somit versichert ist. Eine Teilnahme
an Wettbewerben ist jedoch erst nach Erhalt des Schützenausweises möglich.
Allgemeine Schiesszeiten:
Während
diesen Zeiten kann trainiert werden, sofern eine erwachsene
Aufsichtsperson anwesend ist. Schiesszeiten
Jugendtraining: Das Jugendtraining findet Donnerstags statt. An diesem Tag findet kein allgemeiner Schiessbetrieb statt, auch unsere Wirtschaft ist an diesen Tagen nicht geöffnet, so das die Jugendlichen unter sich sind, um sich gegenseitig kennen zu lernen und zu helfen. Das Jugendtraining findet Aufgrund der erfreulich hohen Beteiligung im Zwei - Gruppenbetrieb statt. Vereinsöffnung ist um 17:45Uhr, Gruppe 1: Schiessbeginn für Anfänger und Jugendliche unter 16 Jahren um 18.00 Uhr. Schiessende ist um 19.00 Uhr, anschließend findet noch Theorie und gemütliches Beisammensein statt, so das Trainingsende um 19.30 Uhr ist. Gruppe 2: Schiessbeginn für Fortgeschrittene bis 18 Jahren (eventuell bis 21 Jahre und nur nach Absprache mit dem Trainer/in) um 19.30 Uhr. Schiessende ist um 20.30 Uhr, anschließend findet noch Theorie und gemütliches Beisammensein statt, so das Trainingsende um 21.00 Uhr ist. Während diesen Zeiten ist
eine Betreuung der Jugendlichen gegeben, für die Zeiten außerhalb kann
keine Verantwortung übernommen werden. Verantwortlich
für Jugendtraining: Für
die Durchführung des Jugendtrainings sind die Trainer verantwortlich.
Sie entscheiden über die Teilnahme von Jugendlichen und über
eventuelle Ausschlüsse. Ausrüstung: Die
für das Jugendtraining notwendige Ausrüstung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt, wobei für die Mitglieder des Jugendtrainings,
also für regelmäßige Teilnehmer, Stände und entsprechende Ausrüstung
reserviert werden. Die Ausrüstung wird, soweit möglich, dem Alter und
dem Können des Jugendlichen angepasst und im Verein verwahrt. Eine
Mitnahme nach Hause ist nur vor Wettbewerben möglich oder wenn zu Hause
ein Training unter Aufsicht möglich ist. Über das Training zuhause
muss ein Nachweis erfolgen. Bei Mitnahme muss ein Sorgeberechtigter für
die ordnungsgemäße Handhabung des Luftgewehrs oder Luftpistole sorgen
und dies schriftlich bestätigen. Eine Abgabe an Jugendliche ist
waffenrechtlich verboten, der Transport darf nur von Erwachsenen
durchgeführt werden. Kosten: An
Kosten fallen während des Jugendtrainings außer dem jährlich zu
erstattenden Mitgliedsbeitrag nur die üblichen Kleinbeträge wie z.B.
Getränkegeld, persönliche Ausrüstung, Munition und eventuell
Fahrtkosten und Eintrittsgeldern an. So stehen z.B. bei jedem Training
saurer Sprudel
und Heißgetränke wie Früchtetee bereit. Diese Getränke werden
nicht vom Verein bezahlt. Hierfür
wird eine kleine Spende für die Jugendkasse erwartet, z.B. für
einen Becher Sprudel 10 Cent, ein Becher Heißgetränk 20 Cent. Bei größeren
Ausgaben wird vorher die Zustimmung der Personensorgeberechtigten
eingeholt. Termine: Termine und Änderungen beim Trainingsablauf werden rechtzeitig während des Trainings bekannt gegeben. Wer am Training verhindert ist hat dies so früh wie möglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen werden den Mitgliedern des Jugendtrainings bekannt gegeben. Wer an einem Training verhindert war ist verpflichtet, sich zu erkundigen, ob sich für das nächste Training Änderungen ergeben haben Vorbereitung
des Schiessens Anfang:
Vorbereitung
des Schießstandes:
Vorbereitung
des Schützen:
Vorbereitung
der Waffe: Holen
der Waffe aus der Hülle bzw. dem Waffenschrank und überprüfen, ob
sich die Waffe in ordnungsgemäßem Zustand befindet insbesondere
Training: Wenn
alles richtig vorbereitet ist, kann man mit dem geplanten, bzw. vom
Trainer vorgegebenen Training beginnen. Verhalten
während des Schiessens Einschießen
der Waffe: Schon
durch den Transport der Waffe kann sich die Visierung und dadurch das
Trefferbild verändert haben. Bei Leihwaffen können die Waffen auch von
anderen Schützen total verstellt worden sein. Aus diesem Grund ist es
empfehlenswert, das Schussbild der Waffe jedes Mal zu überprüfen.
Hierfür ist selbst bei Wettbewerben Zeit, da es bei allen Disziplinen
die Möglichkeit von Probeschüssen gibt. Das
Einschiessen geschieht in der Anschlagsart, in der nachher geschossen
wird, da sonst falsche Ergebnisse herauskommen können. Zuerst werden
einige Schüsse – mindestens 3 – auf eine Scheibe abgegeben und
dabei die eigene Standfestigkeit überprüft. Solange die
Standfestigkeit nicht gegeben ist, kann auch ein genaues Einschießen
nicht erfolgen. Aus
dem Schussbild, das sich bei mehreren Schüssen ergibt, kann man
erkennen, ob die Waffe verstellt werden muss oder nicht. Falls diese
Einstellung bereits stimmt, kann man mit dem nächsten Schritt
weitermachen. Ansonsten verstellt man die Waffe entsprechend und überprüft
das Ergebnis dann wieder wie gehabt.
Pausen: Pausen
sind wichtig und sollten auch genommen werden. Bei längeren Disziplinen
ist es empfehlenswert Pausen einzulegen. Zulässig sind sie bei den
meisten Disziplinen. Ausnahmen bilden die sogenannten dynamischen
Disziplinen wie Duell oder Olympisch Schnellfeuer. Pausen
kann man auf die unterschiedlichste Weise machen. Die einfachste ist,
sich von seinem Stand zu entfernen und sich einfach mal hinzusetzen und
durchzuschnaufen. Ebenso kann man um den Block herumgehen oder sich mit
anderen zusammensetzen und sich unterhalten. Allerdings ist darauf zu
achten, dass Pausen nicht zu lange dauern, da es sich sonst um eine
Unterbrechung des Schießens handelt die dazu führen kann, dass das
Training keinen Erfolg mehr bringt.
Pausen
sollte man nicht machen:
Vorsicht:
beim Wettkampf sind keine weiteren Probeschüsse nach Abgabe des ersten
Wertungsschusses erlaubt Verhalten
bei einer Unterbrechung: Bei einer längeren Unterbrechung ist der Stand soweit zu räumen, dass inzwischen ein anderer den Stand übernehmen kann. Vor allem müssen die Waffen sicher weggeräumt werden. Hierbei gelten die gleichen Regeln entsprechend dem Aufräumen des Standes Beendigung
des Schießens:
Nach
dem Schießen: Jetzt
kommt der Teil in dem jeder erzählt, wie gut er hätte treffen können,
wenn nicht..... Strafkatalog
Jugendtraining Rote
Karte Sportordnung:
Disqualifikation Im
Training: Abbruch
des Schiessens, mindestens einmal Schiessverbot bei Anwesenheitspflicht,
evtl. zusätzlich Strafabgabe in die Jugendkasse wird
verhängt bei: Groben
Sicherheitsverstößen, z.B.:
Betrug,
z.B.:
Vereinsschädigendem
Verhalten, z.B.:
Grüne
Karte Sportordnung:
2 Ringe Abzug, bei Wiederholung Rote Karte Im
Training: als Strafe
eine Runde Süßes für alle im Höchstwert von 2,50 Euro, bei
Wiederholung Rote Karte wird
verhängt bei: leichten
Sicherheitsverstößen z.B.:
Grobe
Störungen des Trainings z.B.:
Gelbe
Karte Sportordnung:
Verwarnung, bei Wiederholung Grüne Karte Im
Training:
Verwarnung, bei Wiederholung Grüne Karte wird
verhängt bei: Behinderung
des Trainings:
Behinderung
anderer Schützen:
Sperre Sportordnung:
Schiessverbot für eine bestimmte Zeit Im
Training:
Teilnahmeverbot für spezielle Zeit, besondere Veranstaltungen bis hin
zum Verbot der Teilnahme am Training wird
verhängt:
Definitionen
Verein Ein
Verein ist ein Zusammenschluss der unterschiedlichsten Leute, die
gemeinsame Interessen haben und diese durch den Verein ausüben wollen.
Er bietet die Gelegenheit, andere Menschen zu treffen und mit diesen
gemeinsam dem Hobby nachzugehen und Spaß zu haben. Jeder kann einen
Antrag auf Mitgliedschaft stellen, wobei allerdings die sich bereits im
Verein befindenden entscheiden können, ob dieser Antrag auch angenommen
wird. Dies geschieht üblicherweise durch den Vorstand als Vertreter des
Vereins. Durch die Mitgliedschaft erwirbt man sich den Anspruch auf
Nutzung des Vereinsvermögens
im Rahmen der satzungsgemäßen und gewohnheitsüblichen Benutzungen. Jugendgruppe Zur
Jugendgruppe gehören alle jugendlichen Vereinsmitglieder, unabhängig
ob sie
an den Vereinstätigkeiten teilnehmen oder nicht.
Die Jugendgruppe ist für die Planung und Durchführung von
Jugendaktivitäten außerhalb des Schiesstrainings verantwortlich und
kann einen Jugendvorstand wählen und sich dann von diesem gegenüber
dem Vorstand vertreten lassen. Mitarbeit Ein
Verein kann nur soviel leisten, wie die Vereinsmitglieder, aus denen er
besteht. Aus diesem Grund ist jedes Vereinsmitglied aufgefordert, im
Rahmen seines Könnens mitzuarbeiten. Hierfür gibt es genügend
Gelegenheiten, angefangen damit, das gar nicht erst unnötige Arbeit
entsteht indem man sorgfältig und ordentlich mit dem Vereinseigentum
umgeht und keinen Dreck hinterlässt bis hin zur Mitarbeit bei den
Veranstaltungen des Vereins. Ebenfalls notwendig ist die Übernahme von
Vereinsämtern, angefangen vom Vorstand bis hin zu den Spartenleitern
und Mannschaftsführern sowie Aufsichten.
Wobei jedoch die Übernahme solcher Ämter nur dann geschehen sollte,
wenn man auch bereit ist, die notwendige Arbeit und Zeit dafür
aufzubringen. Übungstermine An
den Übungsterminen besteht für Vereinsmitglieder und deren Gäste die
Möglichkeit, ihrem Sport nach eigenen Vorstellungen nachzugehen,
solange sie dabei die Sicherheitsvorschriften und die für den Stand
bestehenden Regeln einhalten. Mittwochs
19 Uhr bis 22 Uhr Samstags 14 Uhr bis 17 Uhr Sonntags 10 Uhr bis 12 Uhr Wettkämpfe Zur
Leistungskontrolle, Übung und zum Kennen lernen anderer Schützen
werden Wettkämpfe
angeboten. Ihrer Art nach werden sie unterschieden nach offenen Wettkämpfen,
bei denen jeder teilnehmen kann, mannschaftsbezogenen Wettkämpfen,
an denen nur die vorher festgelegten Teilnehmer der Mannschaft teilnehmen
können, z.B. Rundenwettkämpfe, und ergebnisbezogenen Wettkämpfen, bei
denen festgelegte Ergebnisse erreicht werden müssen, um daran
teilnehmen zu
können, wie z.B. die Bezirksmeisterschaft. Die Anmeldung zu den Wettkämpfen ist
freiwillig, hingegen müssen angefangene Wettkämpfe auch zu Ende geführt werden,
wobei man sich allerdings auch im direkten Anschluss an einen Wettkampf für
die weitere Teilnahme abmelden kann. Training Zur
Verbesserung der eigenen Leistung gibt es die Möglichkeit, am Training
teilzunehmen. Hierbei gibt es regelmäßig stattfindende Termine, wie
z.B. das Jugendtraining,
allgemeine Termine, die durch Aushang bekannt gegeben werden und
mit dem Trainer individuell vereinbarte. Unterschied zu den Übungsterminen besteht
darin, das man mit dem Trainer ein individuelles Trainingsprogramm festlegen
kann um mit Hilfe von gestellten Aufgaben eigene Fehler erkennen zu können
und Anleitungen zur Behebung bekommt. Die Teilnahme am Training ist freiwillig,
während des Trainings hat man aber den Anordnungen des Trainers zu folgen,
da dieser den Ablauf des Trainings festlegt und auch über die
Teilnehmer am Training entscheidet. Der Trainer ist auch befugt,
Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Lehrgänge Zur
Erlangung von theoretischem Wissen werden Lehrgänge angeboten, so z.B.
vom Verein
der Sachkundelehrgang, der Voraussetzung für den Erwerb einer
Waffenbesitzkarte ist, sowie Sicherheitslehrgänge. Ebenso gibt es Lehrgänge die
vom Bezirk aus angeboten werden, wie z.B. die Kampfrichterausbildung und Lehrgänge
die zur Ausübung einer bestimmten Disziplin erforderlich sind, wie z.B.
der Schwarzpulverlehrgang. Die Termine und Voraussetzungen dieser Lehrgänge
werden am schwarzen Brett ausgehängt oder können erfragt werden. Sondertraining Für
besonders schwierige oder umfangreiche Übungen kann vom Trainer ein Sondertraining
festgelegt werden, das auch Über mehrere Termine oder Tage gehen
kann, wie z.B. ein Wochenendtraining 3-stellungskampf. Die Themenauswahl sowie
die Teilnehmer werden vom Trainer bestimmt. |
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