Allgemeine Informationen zum Schiessen

Wer darf was Schiessen:

Für die Teilnahme am Schiessen sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem daß

  • Jugendliche unter 12 Jahren am Schießen nicht teilnehmen dürfen, sofern für sie keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit Luftgewehr oder Luftpistole Schießen.

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auch mit anderen Waffen Schießen, wenn die Personensorgeberechtigten anwesend sind oder eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

Das Jugendtraining wird mit Luftdruckwaffen durchgeführt. Ab dem 14. Lebensjahr besteht für diejenigen Jugendlichen, die bereits den sicheren Umgang mit Luftdruckwaffen beherrschen nach Absprache mit den Eltern die Möglichkeit, das Training mit Kleinkaliberwaffen durchzuführen.

Versicherung:

Durch die Vereinsversicherung für unsere Mitglieder sind Gastschützen, die an offiziellen Schiessen teilnehmen, abgesichert. Diese Versicherung bezieht sich nur auf  Personenschäden, nicht auf Sachschäden, diese müssen über die normale Versicherung abgesichert werden. Dieser Schutz für Gäste ist zeitlich beschränkt, so das nach mehrmaliger Teilnahme am Schiesstraining eine Entscheidung über die Mitgliedschaft im Verein erfolgen sollte

Aufnahme:

Für die Aufnahme im Verein wird bei Erwachsenen ein Antragsformular, eine Einzugsermächtigung und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Über die Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand in einer Ausschusssitzung, bei der sich die Antragsteller vorstellen müssen. Bei Jugendlichen benötigen wir ein Aufnahmeformular, das von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wird und eine Einzugsermächtigung. Anstelle des Gesprächs vor dem Ausschuss erfolgt ein Gespräch zumindest eines Erziehungsberechtigen mit dem Sportleiter und dem Jugendleiter, in dem über die Auswirkungen der Vereinsmitgliedschaft und die eventuell entstehenden Kosten, sowie die Rechten und Pflichten des Jugendlichen informiert wird. Bei diesem Gespräch wird über die Aufnahme des Jugendlichen entschieden, so das er nach Abgabe des Antrags als Mitglied des Vereins zählt und somit versichert ist. Eine Teilnahme an Wettbewerben ist jedoch erst nach Erhalt des Schützenausweises möglich.

Allgemeine Schiesszeiten:

Allgemeine Schiesszeiten sind

Samstags von

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Sonntags von

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs von

19:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Während diesen Zeiten kann trainiert werden, sofern eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.  

Schiesszeiten Jugendtraining:

Das Jugendtraining findet Donnerstags statt. An diesem Tag findet kein allgemeiner Schiessbetrieb statt, auch unsere Wirtschaft ist an diesen Tagen nicht geöffnet, so das die Jugendlichen unter sich sind, um sich gegenseitig kennen zu lernen und zu helfen. 

Das Jugendtraining findet Aufgrund der erfreulich hohen Beteiligung  im Zwei - Gruppenbetrieb statt.

Vereinsöffnung ist um 17:45Uhr, 

Gruppe 1:

Schiessbeginn für Anfänger und Jugendliche unter 16 Jahren um 18.00 Uhr. Schiessende ist um 19.00 Uhr, anschließend findet noch Theorie und gemütliches Beisammensein statt, so das Trainingsende um 19.30 Uhr ist.

Gruppe 2:

Schiessbeginn für Fortgeschrittene bis 18 Jahren  (eventuell bis 21 Jahre und nur nach Absprache mit dem Trainer/in) um 19.30 Uhr. Schiessende ist um 20.30 Uhr, anschließend findet noch Theorie und gemütliches Beisammensein statt, so das Trainingsende um 21.00 Uhr ist.

Während diesen Zeiten ist eine Betreuung der Jugendlichen gegeben, für die Zeiten außerhalb kann keine Verantwortung übernommen werden.

Verantwortlich für Jugendtraining:

Für die Durchführung des Jugendtrainings sind die Trainer verantwortlich. Sie entscheiden über die Teilnahme von Jugendlichen und über eventuelle Ausschlüsse.

Ausrüstung:

Die für das Jugendtraining notwendige Ausrüstung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, wobei für die Mitglieder des Jugendtrainings, also für regelmäßige Teilnehmer, Stände und entsprechende Ausrüstung reserviert werden. Die Ausrüstung wird, soweit möglich, dem Alter und dem Können des Jugendlichen angepasst und im Verein verwahrt. Eine Mitnahme nach Hause ist nur vor Wettbewerben möglich oder wenn zu Hause ein Training unter Aufsicht möglich ist. Über das Training zuhause muss ein Nachweis erfolgen. Bei Mitnahme muss ein Sorgeberechtigter für die ordnungsgemäße Handhabung des Luftgewehrs oder Luftpistole sorgen und dies schriftlich bestätigen. Eine Abgabe an Jugendliche ist waffenrechtlich verboten, der Transport darf nur von Erwachsenen durchgeführt werden.

Kosten:

An Kosten fallen während des Jugendtrainings außer dem jährlich zu erstattenden Mitgliedsbeitrag nur die üblichen Kleinbeträge wie z.B. Getränkegeld, persönliche Ausrüstung, Munition und eventuell Fahrtkosten und Eintrittsgeldern an. So stehen z.B. bei jedem Training saurer Sprudel  und Heißgetränke wie Früchtetee bereit. Diese Getränke werden nicht vom Verein bezahlt. Hierfür  wird eine kleine Spende für die Jugendkasse erwartet, z.B. für einen Becher Sprudel 10 Cent, ein Becher Heißgetränk 20 Cent. Bei größeren Ausgaben wird vorher die Zustimmung der Personensorgeberechtigten eingeholt.

Termine:

Termine und Änderungen beim Trainingsablauf werden rechtzeitig während des Trainings bekannt gegeben. Wer am Training verhindert ist hat dies so früh wie möglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen werden den Mitgliedern des Jugendtrainings bekannt gegeben. Wer an einem Training verhindert war ist verpflichtet, sich zu erkundigen, ob sich für das nächste Training Änderungen ergeben haben

Vorbereitung des Schiessens

Anfang:

  • Begrüßung der Anwesenden, ohne die Trainierenden zu stören

  • Nachfragen, was für den Trainingszeitraum geplant ist, hierzu auch ans schwarze Brett schauen ob vorgefertigte Listen aushängen. Informationspflicht für jeden

  • Eintragen in das Schießbuch

  • Falls eine Zeitplanung vorgesehen ist, ist diese einzuhalten, insbesondere die Schießzeiten sowie die allgemeinen Pausenzeiten. Während der Pause ist kein Schießbetrieb zulässig. Ausnahmegenehmigungen müssen beantragt werden.

  • nicht benötigte Waffen und Ausrüstung sind außerhalb des Schießstandes aufzubewahren

Vorbereitung des Schießstandes:

  • Nachfragen, ob ein bestimmter Schießstand vorgesehen ist, ansonsten überprüfen, welcher frei ist und besetzt werden kann

  • Einschalten der Anlage (soweit möglich), damit erkennbar ist, welcher Platz besetzt ist

  • Herrichten der nötigen Utensilien wie Munition, Scheiben, Werkzeug, Gehörschutz, Brille/Augenschutz, Schreibzeug

  • Bei Dreistellungskampf zusätzlich noch Knieendrolle, Schießmatte, Decke, Riemen, Schießtisch

Vorbereitung des Schützen:

  • Körperlich auf die kommende Belastung einrichten und durch spezielle Dehnübungen die Muskulatur vorbereiten

  • Geistig auf das Schießen vorbereiten mit Atem- und Entspannungsübungen

  • Anziehen von Schießkleidung

Vorbereitung der Waffe:

Holen der Waffe aus der Hülle bzw. dem Waffenschrank und überprüfen, ob sich die Waffe in ordnungsgemäßem Zustand befindet insbesondere

  • Dass die Waffe nicht geladen ist

  • Alle Schrauben fest sind, insbesondere ob das Diopter oder andere Teile wackeln

  • Alle notwendigen Teile sich auch an der Waffe befinden, nicht das z.B. das Korn fehlt

  • Die Waffe sich in einem sauberen Zustand befindet, am besten durch kurze Reinigung

  • Überprüfen, ob die Waffe noch richtig eingestellt ist, insbesondere die Schaftkappe, das Diopter und die Größe des Korns

Training:

Wenn alles richtig vorbereitet ist, kann man mit dem geplanten, bzw. vom Trainer vorgegebenen Training beginnen.

Verhalten während des Schiessens

Einschießen der Waffe:

Schon durch den Transport der Waffe kann sich die Visierung und dadurch das Trefferbild verändert haben. Bei Leihwaffen können die Waffen auch von anderen Schützen total verstellt worden sein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, das Schussbild der Waffe jedes Mal zu überprüfen. Hierfür ist selbst bei Wettbewerben Zeit, da es bei allen Disziplinen die Möglichkeit von Probeschüssen gibt.

Das Einschiessen geschieht in der Anschlagsart, in der nachher geschossen wird, da sonst falsche Ergebnisse herauskommen können. Zuerst werden einige Schüsse – mindestens 3 – auf eine Scheibe abgegeben und dabei die eigene Standfestigkeit überprüft. Solange die Standfestigkeit nicht gegeben ist, kann auch ein genaues Einschießen nicht erfolgen.

Aus dem Schussbild, das sich bei mehreren Schüssen ergibt, kann man erkennen, ob die Waffe verstellt werden muss oder nicht. Falls diese Einstellung bereits stimmt, kann man mit dem nächsten Schritt weitermachen. Ansonsten verstellt man die Waffe entsprechend und überprüft das Ergebnis dann wieder wie gehabt.

  Nach der Sportordnung ist folgendes beim Schiessen zu beachten:

  • Bei allen auf den Schießständen abgestellten Waffen müssen die Verschlüsse offen und die Magazine entfernt sein

  • Eine Waffe darf nur abgelegt werden wenn sich kein Geschoss oder Magazin in der Waffe befindet, bei Luftdruckwaffen mit Spannhebel dieser geöffnet ist und bei Gasdruckwaffen die Ladeklappe geöffnet ist

  • Die nummerierten Scheiben sind mit der niedrigsten Nummer beginnend fortlaufend zu beschießen. Scheibenstreifen werden vom Signum aus beschossen. Das Scheibenbild zeigt zum Schützen

  • Nachdem die Scheibe aus der Halterung herausgenommen wurde ist sie vom Schützen sofort mit abgekehrtem Spiegel abzulegen und darf vom Schützen nicht mehr berührt werden.

  • Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Dieser Platz darf nur vom Schützen und dem Trainer, bzw. vom Trainer beauftragten Personen betreten werden

Pausen:

Pausen sind wichtig und sollten auch genommen werden. Bei längeren Disziplinen ist es empfehlenswert Pausen einzulegen. Zulässig sind sie bei den meisten Disziplinen. Ausnahmen bilden die sogenannten dynamischen Disziplinen wie Duell oder Olympisch Schnellfeuer.

Pausen kann man auf die unterschiedlichste Weise machen. Die einfachste ist, sich von seinem Stand zu entfernen und sich einfach mal hinzusetzen und durchzuschnaufen. Ebenso kann man um den Block herumgehen oder sich mit anderen zusammensetzen und sich unterhalten. Allerdings ist darauf zu achten, dass Pausen nicht zu lange dauern, da es sich sonst um eine Unterbrechung des Schießens handelt die dazu führen kann, dass das Training keinen Erfolg mehr bringt.

  Pausen sollte man machen:

  • Zwischen verschiedenen Trainingseinheiten

  • Wenn die Konzentration oder die Kraft nachlässt

  • Um auf die Toilette zu gehen

  • Um neue Kraft zu tanken, z.B. um etwas zu trinken oder/und zu essen

  • Wenn einem etwas wehtut

  • Um sich mit seinem Trainer zu beraten

  • Um mal kurz abzuschalten, z.B. sich mal zu unterhalten

Pausen sollte man nicht machen:

  • Weil man eigentlich keine Lust zum schießen hat, dann sollte man gar nicht erst anfangen oder sich ein anderes Programm nach Absprache mit dem Trainer vornehmen

  • Weil man andere vom Training abhalten will

  Verhalten während der Pausen:

  • Waffe mit geöffnetem Verschluss ablegen

  • Stand ruhig – ohne die anderen zu stören – verlassen

  • Der Aufsicht Bescheid sagen, falls man den Saal verlässt

  • Hinterher wieder genauso ruhig den stand einnehmen

Vorsicht: beim Wettkampf sind keine weiteren Probeschüsse nach Abgabe des ersten Wertungsschusses erlaubt

Verhalten bei einer Unterbrechung:

Bei einer längeren Unterbrechung ist der Stand soweit zu räumen, dass inzwischen ein anderer den Stand übernehmen kann. Vor allem müssen die Waffen sicher weggeräumt werden. Hierbei gelten die gleichen Regeln entsprechend dem Aufräumen des Standes

Beendigung des Schießens:

  • Abwischen der „Fingerabdrücke“ um Rost zu vermeiden

  • Abschießen der Waffe, wenn möglich mit einem Reinigungspfropfen

  • Einpacken des Gewehres in die Hülle oder den Waffenschrank, dabei nochmals überprüfen, dass die Waffe nicht geladen oder gespannt ist

  • Die beschossenen Scheiben sind dem Trainer vorzulegen, einschließlich der Probescheiben

  • Aufräumen des eigenen Schießstandes, insbesondere der nicht benutzten Scheiben in den Scheibenschrank, einschließlich der restlichen Munition.

  • Aufräumen auch der Schießkleidung in die Taschen, bzw. in den Schrank

  • Nochmals vergewissern, das der Stand aufgeräumt ist, dann Stand ausschalten

  • Am Ende des Schießens Stand aufräumen und kehren

  • Eintragung ins persönliche Schießbuch nicht vergessen

Nach dem Schießen:

Jetzt kommt der Teil in dem jeder erzählt, wie gut er hätte treffen können, wenn nicht.....

Strafkatalog Jugendtraining

Rote Karte

Sportordnung: Disqualifikation

Im Training: Abbruch des Schiessens, mindestens einmal Schiessverbot bei Anwesenheitspflicht, evtl. zusätzlich Strafabgabe in die Jugendkasse

wird verhängt bei:

Groben Sicherheitsverstößen, z.B.:

  • ablegen einer geladenen Waffe

  • herumhantieren mit einer geladener Waffe

  • anrempeln von Schützen auf dem Schützenstand

  • Schiessen vor Freigabe / nach Beendigung

  • Schiessen ohne Aufsicht

Betrug, z.B.:

  • ausgeben von fremden Scheiben als eigene

  • im Wettbewerb absichtlich auf fremde Scheibe Schiessen

  • unzulässige Veränderungen an der Waffe oder Zubehör

  • verwenden unzulässiger Hilfsmittel oder Anschlagsarten

Vereinsschädigendem Verhalten, z.B.:

  • Zerstörung von Vereinseigentum

  • verbreiten von Lügen über den Verein oder Vereinsmitglieder

  • Lächerlichmachen über den Verein oder Vereinsmitgliedern

  • Verschmutzen des Vereinsgeländes

  • Diebstahl

Grüne Karte

Sportordnung: 2 Ringe Abzug, bei Wiederholung Rote Karte

Im Training: als Strafe eine Runde Süßes für alle im Höchstwert von 2,50 Euro, bei Wiederholung Rote Karte

wird verhängt bei:

leichten Sicherheitsverstößen z.B.:

  • ablegen einer nicht geladenen Waffe ohne den Verschluss, bzw. die Klappe zu öffnen

  • absichtlich auf fremde Scheibe Schiessen

  • anfassen einer fremden Waffe ohne Genehmigung des Besitzers

  • nicht gereinigte und überprüfte Waffen verwenden

  • unverpackte Waffen vor Genehmigung in den Schiessstand bringen

Grobe Störungen des Trainings z.B.:

  • eingeschaltetes Handy, egal ob es klingelt

  • herumtoben im Schiessstand während des Trainings

  • störendes fluchen oder schreien

  • Nichteinhalten von Traineranweisungen

  • nicht abgeben von beschossenen Scheiben

  • nicht Aufräumen des Schützenstandes und von Ausrüstungsgegenständen

Gelbe Karte

Sportordnung: Verwarnung, bei Wiederholung Grüne Karte

Im Training: Verwarnung, bei Wiederholung Grüne Karte

wird verhängt bei:

Behinderung des Trainings:

  • störende Unterhaltung

  • horten von Munition

  • ohne zu schießen Stände belegen, außer bei kurzen Pausen

Behinderung anderer Schützen:

  • Anquatschen

  • breit machen auf dem Stand

Sperre

Sportordnung: Schiessverbot für eine bestimmte Zeit

Im Training: Teilnahmeverbot für spezielle Zeit, besondere Veranstaltungen bis

hin zum Verbot der Teilnahme am Training

wird verhängt:

  • nach mehrmaligen Ermahnungen

  • bei besonders schweren Verstößen gegen die Sicherheit oder den Verein

  • bei bösartigem Verhalten

  • bei nicht einfügen in die Gruppe

Definitionen

Verein

Ein Verein ist ein Zusammenschluss der unterschiedlichsten Leute, die gemeinsame Interessen haben und diese durch den Verein ausüben wollen. Er bietet die Gelegenheit, andere Menschen zu treffen und mit diesen gemeinsam dem Hobby nachzugehen und Spaß zu haben. Jeder kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, wobei allerdings die sich bereits im Verein befindenden entscheiden können, ob dieser Antrag auch angenommen wird. Dies geschieht üblicherweise durch den Vorstand als Vertreter des Vereins. Durch die Mitgliedschaft erwirbt man sich den Anspruch auf Nutzung des

Vereinsvermögens im Rahmen der satzungsgemäßen und gewohnheitsüblichen

Benutzungen.

Jugendgruppe

Zur Jugendgruppe gehören alle jugendlichen Vereinsmitglieder, unabhängig ob

sie an den Vereinstätigkeiten teilnehmen oder nicht.  Die Jugendgruppe ist für die Planung und Durchführung von Jugendaktivitäten außerhalb des Schiesstrainings verantwortlich und kann einen Jugendvorstand wählen und sich dann von diesem gegenüber dem Vorstand vertreten lassen.

Mitarbeit

Ein Verein kann nur soviel leisten, wie die Vereinsmitglieder, aus denen er besteht. Aus diesem Grund ist jedes Vereinsmitglied aufgefordert, im Rahmen seines Könnens mitzuarbeiten. Hierfür gibt es genügend Gelegenheiten, angefangen damit, das gar nicht erst unnötige Arbeit entsteht indem man sorgfältig und ordentlich mit dem Vereinseigentum umgeht und keinen Dreck hinterlässt bis hin zur Mitarbeit bei den Veranstaltungen des Vereins. Ebenfalls notwendig ist die Übernahme von Vereinsämtern, angefangen vom Vorstand bis hin zu den Spartenleitern und Mannschaftsführern sowie

Aufsichten. Wobei jedoch die Übernahme solcher Ämter nur dann geschehen sollte, wenn man auch bereit ist, die notwendige Arbeit und Zeit dafür aufzubringen.

Übungstermine

An den Übungsterminen besteht für Vereinsmitglieder und deren Gäste die Möglichkeit, ihrem Sport nach eigenen Vorstellungen nachzugehen, solange sie dabei die Sicherheitsvorschriften und die für den Stand bestehenden Regeln einhalten.

  Folgende Übungstermine stehen zur Verfügung:

Mittwochs  19 Uhr bis 22 Uhr

Samstags   14 Uhr bis 17 Uhr

Sonntags    10 Uhr bis 12 Uhr

  Voraussetzung ist, das eine erwachsene Aufsichtsperson vorhanden ist und der Stand nicht für andere Veranstaltungen, z.B. Meisterschaften, benötigt wird. Dies wird durch Aushang im Schiessstand rechtzeitig mitgeteilt.

Wettkämpfe

Zur Leistungskontrolle, Übung und zum Kennen lernen anderer Schützen werden

Wettkämpfe angeboten. Ihrer Art nach werden sie unterschieden nach offenen

Wettkämpfen, bei denen jeder teilnehmen kann, mannschaftsbezogenen

Wettkämpfen, an denen nur die vorher festgelegten Teilnehmer der Mannschaft

teilnehmen können, z.B. Rundenwettkämpfe, und ergebnisbezogenen Wettkämpfen,

bei denen festgelegte Ergebnisse erreicht werden müssen, um daran teilnehmen

zu können, wie z.B. die Bezirksmeisterschaft. Die Anmeldung zu den Wettkämpfen

ist freiwillig, hingegen müssen angefangene Wettkämpfe auch zu Ende geführt

werden, wobei man sich allerdings auch im direkten Anschluss an einen Wettkampf

für die weitere Teilnahme abmelden kann.

Training

Zur Verbesserung der eigenen Leistung gibt es die Möglichkeit, am Training teilzunehmen. Hierbei gibt es regelmäßig stattfindende Termine, wie z.B. das

Jugendtraining, allgemeine Termine, die durch Aushang bekannt gegeben werden

und mit dem Trainer individuell vereinbarte. Unterschied zu den Übungsterminen

besteht darin, das man mit dem Trainer ein individuelles Trainingsprogramm

festlegen kann um mit Hilfe von gestellten Aufgaben eigene Fehler erkennen zu

können und Anleitungen zur Behebung bekommt. Die Teilnahme am Training ist

freiwillig, während des Trainings hat man aber den Anordnungen des Trainers zu

folgen, da dieser den Ablauf des Trainings festlegt und auch über die Teilnehmer am Training entscheidet. Der Trainer ist auch befugt, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszuschließen.

Lehrgänge

Zur Erlangung von theoretischem Wissen werden Lehrgänge angeboten, so z.B. vom

Verein der Sachkundelehrgang, der Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte ist, sowie Sicherheitslehrgänge. Ebenso gibt es Lehrgänge

die vom Bezirk aus angeboten werden, wie z.B. die Kampfrichterausbildung und

Lehrgänge die zur Ausübung einer bestimmten Disziplin erforderlich sind, wie

z.B. der Schwarzpulverlehrgang. Die Termine und Voraussetzungen dieser

Lehrgänge werden am schwarzen Brett ausgehängt oder können erfragt werden.

Sondertraining

Für besonders schwierige oder umfangreiche Übungen kann vom Trainer ein

Sondertraining festgelegt werden, das auch Über mehrere Termine oder Tage

gehen kann, wie z.B. ein Wochenendtraining 3-stellungskampf. Die Themenauswahl

sowie die Teilnehmer werden vom Trainer bestimmt.