Durchführung des Jugendtraining der Schützengilde Hall e.V.

Stand erste Fassung vom 22.10.2005

Ziele:

Ziel und Innhalt des Jugendtrainings ist es Jugendlichen den Schießsport zu vermitteln ,

sowie die Integration von Jugendlichen in die Schützengilde Hall e.V.

 

 

 

Teilnahme/Personenkreis:
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Am Jugendtraining mit Kugelwaffen  dürfen Jugendliche zwischen dem 12. und 18.Lebensjahr teilnehmen. Gegebenenfalls bis zum 21.Lebensjahr.

  • Jugendliche unter 12 Jahren müssen eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz vorweisen.

  • Teilnehmer am Jugendtraining mit speziellen Trainingsgeräten für welche das Waffengesetzt nicht zutrifft , müssen mindestens 10 Jahre alt sein.

  • Ausnahmen in bezug zur Teilnahme am Jugendtraining für Personen welche älter als 18 beziehungsweise 21 Jahre sind müssen vom Jugendleiter/Trainer genehmigt sein.

  • Diese Ausnahmen sind Zeitlich auf maximal vier Trainingseinheiten  begrenzt. 

  • Die Teilnehmer auch Zuschauer werden vom Trainer/Jugendleiter bestimmt.

  • Der Trainer/Jugendleiter kann die Anzahl der Jugendlichen bestimmen. Je nach Training kann dies auch nur ein Jugendlicher sein.

  • Die Anzahl der Teilnehmer hat nichts mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Schießstände zu tun.

  • Der Trainer/Jugendleiter ist in diesem Fall nicht an Weisungen des Vorstandes gebunden.

  • Ein Anspruch auf  Teilnahme besteht nicht.

  • Eltern dürfen während des Trainings ,nur mit Zustimmung des Trainers/Jugendleiters oder wenn es die jeweilige aktuelle Gesetzgebung vorsieht , anwesend sein.

 

Trainer/Jugendleiter:
  • Der Trainer/Jugendleiter wird vom Vorstand/Ausschuss der Schützengilde Hall eingesetzt.

  • Der Trainer/Jugendleiter kann sich selbstständig  Helfer für sein Jugendtranig  aussuchen und einsetzten.

  • Ein Stellvertreter ist wünschenswert und wird vom Trainer/Jugendleiter dem Vorstand Namentlich benannt.

  • Der Jugendleiter/Trainer muss im Besitz der Jugendbasislizenz sein. ( Gesetzlich vorgeschrieben. )

  • Den Anordnungen des Trainers während des Trainings ist von Seitens der Teilnehmer als auch eventuell anwesender Zuschauer ( z.B. Eltern ) nach zu kommen.

  • Der Trainer/Jugendleiter hat das Recht Jugendliche vom Training auszuschließen oder vorrübegehend zu beurlauben.

  • Dieses Recht kann im Einzelfall auch vom Vorstand , in dessen Vertretung der Sportleiter ,  wahrgenommen werden.

  • Der Trainer/Jugendleiter sowie sein Stellvertreter und die Helfer sind dem Sportleiter sowie dem Vorstand der Schützengilde Hall verantwortlich.

  • Der Trainer/Jugendleiter bestimmt den Trainingsinhalt und deren Regeln sowie die Einteilung bei Meisterschaften , Runden und Ligawettkämpfen.

  • Ebenso bestimmt der Trainer/Jugendleiter über die Vergabe und Reservierung von Waffen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen.

 

Trainingsinnhalt:
  • Den Inhalt sowie den Ablauf des Jugendtrainings bestimmt der Jugendtrainer.    ( Einspruchsmöglichkeit des Vorstandes gegeben. Einspruch muss Fachlich begründ sein ) 

  • Der Innhalt des Jugendtrainings  dient der Vermittlung des Schießsportes.

  • Insbesonders  dem  sicheren Umgang mit Schusswaffen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bestimmungen der derzeit geltenden Sportordnungen.

  • Im Übrigen gelten die Bedingungen der Schießstandordnung sowie der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes als auch des Bund Deutscher Sportschützen

 

Jugendorganisation:
  • Eine Jugendorganisation mit einer Jugendordnung nach den Wünschen der Dachorganisationen der Sportverbände gibt es derzeit nicht. Stand : 22.10.2005

  • Wenn erforderlich und von den Jugendliche gewünscht ist es möglich das sich die Jugendlichen einen Jugendsprecher sowie einen Stellvertreter wählen . Jedoch erst wenn die Anzahl der Jugendlichen welche regelmäßig am Training teilnimmt mehr als acht Personen beträgt.

  • Der Trainer/Jugendleiter hat die Möglichkeit auch bei weniger als acht Jugendlichen am Jugendtraining oder bei Unstimmigkeiten unter den Jugendlichen einen Jugendsprecher einzusetzen.

  • Wenn vorhanden kann der Jugendsprecher die Wünsche der Jugendlichen welche die gesamte Jugend betreffen mit dem Trainer/Jugendleiter oder auch direkt mit dem Vorstand besprechen.

  • Beispiel : abhalten  eines Zeltlagers oder Party.

  • Ein Mitbestimmungsrecht über Teilnehmer am Training sowie Trainingsinhalte besteht nicht.

  • Die Jugend kann sich ebenfalls einen Jugendkassenverwalter wählen welcher die Jugendkasse verwaltet.

  • Die Jugendsprecher und Jugendkassenverwalter werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.

  • Die Wahlen finden innerhalb von vier Wochen nach dem Jugendkönigsschießen statt.

  • Die Jugendsprecher und Jugendkassenverwalter scheiden spätestens ein Jahr nachdem die Kriterien zur Teilname am Jugendtraining nicht mehr gegeben sind ,  aus diesen Funktionen aus.

  • Die Jugendsprecher und Jugendkassenverwalter können vom Vorstand der Schützengilde Hall sowie dem Trainer/Jugendleiter entlassen werden.

                Zum Beispiel bei permanenter Abwesenheit vom Jugendtraining.

  • Über die Höhe der Zuschüsse zur Jugendkasse entscheidet der Vorstand/Ausschuss der Schützengilde Hall.

  • Die Jugend kann im Rahmen normaler Tätigkeiten und Aktionen über die Jugendkasse in Absprache mit dem Trainer/Jugendleiter selbstständig verfügen.

  • Ausrüstungsgegenstände wie Schießjacken oder Sportwaffen werden nicht aus der Jugendkasse finanziert.

  • Aktivitäten wie Partys , Zeltlager u.s.w. welche auf dem Gelände der Schützengilde stattfinden müssen vom Trainer/Jugendleiter genehmigt sein sowie dem Vorstand der Schützengilde Hall gemeldet werden.

  • Aktivitäten welche außerhalb des Geländes der SGI Hall aber im Namen der Schützengilde Hall durchgeführt werden , müssen dem Trainer/Jugendleiter gemeldet werden.

  • Mitglieder der Schützengilde Hall welche das 21.Lebensjahr vollendet haben dürfen nur nach Rücksprache mit dem Trainer/Jugendleiter an Jugendveranstaltungen teilnehmen.

  • Die Teilnahme an speziellen Aktivitäten der Schützenjugend von Personen welche nicht Mitglied der Schützengilde Hall sind , muss vom Trainer/Jugendleiter genehmigt werden.

  • Jugendliche welche am Jugendtraining der SGI Hall teilnehmen oder Waffen und Ausrüstung welche Eigentum der SGI Hall sind benützen , müssen die Teilnahme an Kaderlehrgängen , Trainingseinheiten in anderen Vereinen oder Ähnlichem dem Trainer/Jugendleiter mitteilen und genehmigen lassen.

 

Zeitlicher Rahmen:

Siehe separate Ausschreibung des Trainers/Jugendleiters

 

22.10.2005

2.Schützenmeister Hartmut Käser