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Eine Jugendorganisation
mit einer Jugendordnung nach den Wünschen der Dachorganisationen
der Sportverbände gibt es derzeit nicht. Stand : 22.10.2005
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Wenn erforderlich und
von den Jugendliche gewünscht ist es möglich das sich die
Jugendlichen einen Jugendsprecher sowie einen Stellvertreter wählen
. Jedoch erst wenn die Anzahl der Jugendlichen welche regelmäßig
am Training teilnimmt mehr als acht Personen beträgt.
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Der
Trainer/Jugendleiter hat die Möglichkeit auch bei weniger als acht
Jugendlichen am Jugendtraining oder bei Unstimmigkeiten unter den
Jugendlichen einen Jugendsprecher einzusetzen.
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Wenn vorhanden kann der
Jugendsprecher die Wünsche der Jugendlichen welche die gesamte
Jugend betreffen mit dem Trainer/Jugendleiter oder auch direkt mit
dem Vorstand besprechen.
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Beispiel : abhalten
eines Zeltlagers oder Party.
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Ein Mitbestimmungsrecht
über Teilnehmer am Training sowie Trainingsinhalte besteht nicht.
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Die Jugend kann sich
ebenfalls einen Jugendkassenverwalter wählen welcher die
Jugendkasse verwaltet.
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Die Jugendsprecher und
Jugendkassenverwalter werden für die Dauer von einem Jahr gewählt.
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Die Wahlen finden
innerhalb von vier Wochen nach dem Jugendkönigsschießen statt.
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Die Jugendsprecher und
Jugendkassenverwalter scheiden spätestens ein Jahr nachdem die
Kriterien zur Teilname am Jugendtraining nicht mehr gegeben sind ,
aus diesen Funktionen aus.
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Die Jugendsprecher und
Jugendkassenverwalter können vom Vorstand der Schützengilde Hall
sowie dem Trainer/Jugendleiter entlassen werden.
Zum Beispiel bei permanenter Abwesenheit vom Jugendtraining.
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Über
die Höhe der Zuschüsse zur Jugendkasse entscheidet der
Vorstand/Ausschuss der Schützengilde Hall.
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Die
Jugend kann im Rahmen normaler Tätigkeiten und Aktionen über die
Jugendkasse in Absprache mit dem Trainer/Jugendleiter selbstständig
verfügen.
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Ausrüstungsgegenstände
wie Schießjacken oder Sportwaffen werden nicht aus der Jugendkasse
finanziert.
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Aktivitäten
wie Partys , Zeltlager u.s.w. welche auf dem Gelände der Schützengilde
stattfinden müssen vom Trainer/Jugendleiter genehmigt sein sowie
dem Vorstand der Schützengilde Hall gemeldet werden.
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Aktivitäten
welche außerhalb des Geländes der SGI Hall aber im Namen der Schützengilde
Hall durchgeführt werden , müssen dem Trainer/Jugendleiter
gemeldet werden.
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Mitglieder
der Schützengilde Hall welche das 21.Lebensjahr vollendet haben dürfen
nur nach Rücksprache mit dem Trainer/Jugendleiter an
Jugendveranstaltungen teilnehmen.
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Die
Teilnahme an speziellen Aktivitäten der Schützenjugend von
Personen welche nicht Mitglied der Schützengilde Hall sind , muss
vom Trainer/Jugendleiter genehmigt werden.
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Jugendliche
welche am Jugendtraining der SGI Hall teilnehmen oder Waffen und
Ausrüstung welche Eigentum der SGI Hall sind benützen , müssen
die Teilnahme an Kaderlehrgängen , Trainingseinheiten in anderen
Vereinen oder Ähnlichem dem Trainer/Jugendleiter mitteilen und
genehmigen lassen.