Mitgliedschaft
Bei uns kann grundsätzlich jeder nach den gesetzlichen Grundlagen am Schießbetrieb teilnehmen. Bei Interesse an einem Probetraining bitten wir um eine Voranmeldung, damit wir auch den Ansprüchen des Gesetzgebers und unseren eigenen gerecht werden können. Aber natürlich kann man uns auch erst einmal auf dem Hasenbühl besuchen. Unsere Anlage kann auch von Schützen anderer Vereine oder Verbände mitbenutzt werden, hierfür erheben wir eine Gastschützenpauschale.
Wir bieten montags ein gesondertes Jugend- und Anfängertraining an, bei dem der sichere Umgang mit Waffen am Luftgewehr erklärt und geübt wird. Das Training findet aufgeteilt in zwei Gruppen statt. Die erste Gruppe (18 Uhr bis 19 Uhr) richtet sich ausschließlich an Jugendliche, die zweite Gruppe (19 Uhr bis 20 Uhr) ist offen für Erwachsene.
Der Gesetzgeber stellt an uns als Sportschützen gewisse Anforderungen, in Bezug auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Als Schützenverein sind wir in der Pflicht bei potentiellen Mitgliedern schon von Anfang an eben diese Anforderungen durchzusetzen.
Für die Aufnahme in die Schützengilde sind daher einige Unterlagen und Schritte notwendig.
Erforderlich ist:
unterschriebener Aufnahmeantrag
Nachweis über Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
unterschriebene Erklärung, dass die Infoschrift für Neumitglieder gelesen wurde und deren Inhalt im Vereinsalltag umgesetzt wird
unterschriebene Einzugsermächtigung
Aufnahmegespräch mit dem Gesamtvorstand der SGi Hall
Alle auzufüllenden Dokumente stehen im Downloadbereich zur Verfügung.