Luftdruck
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist vom Gesetzgeber her ab 12 Jahren, mit elterlichem Einverständnis, erlaubt. Bei entsprechender Leistung und Entwicklung im Lichtschießen kann eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung für diese Altersgrenze beantragt werden. Ansonsten sind Luftdruckwaffen für Volljährige frei erwerbbar. Eine spezielle Erlaubnis ist hierfür nicht erforderlich.
Luftdruckwaffen verschießen Geschosse mithilfe sogenannter kalter Gase (i.d.R. Pressluft). Im Bereich des Sportschießens sind nur Luftdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen.
Sowohl beim Schießen mit dem Luftgewehr als auch mit der Luftpistole ist das Ziel 10m vom Schützen entfernt, die Scheiben bei Luftgewehr und Luftpistole unterscheiden sich allerdings in ihrer Größe.
Bei uns im Verein können mit dem Luftgewehr neben der Disziplin stehend frei auch die Disziplinen Auflage und Dreistellung geschossen werden.
Im Bereich des Luftpistolenschießens bieten wir neben der Disziplin stehend frei auch die Möglichkeit zum Auflageschießen.
Diese Disziplinen sind sowohl im Geher- als auch im Pistolen-Bereich bestens dafür geeignet die Grundlagen des Schießsports zu erlernen.
Das Training von Jugendlichen unter 16 Jahren unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben. So muss entweder ein für die Jugendarbeit ausgebildetes Mitglied der SGi Hall auf dem Gelände anwesend sein oder ein Elternteil, das selbst für die Schieß- und Standaufsicht ausgebildet wurde, übernimmt für das gesamte Training die Aufsicht über das Kind.
Das reguläre Jugendtraining findet montags von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Alle interessierten Erwachsenen sind montags ab 19:00 Uhr in unserem Anfängertraining herzlich willkommen.
Bei Interesse an einem Schnupper-Training, egal in welchem Alter, nehmt gerne im Vorfeld Kontakt mit uns auf.
Ansprechpersonen: Daniel Aasman & Mirko Achtelik