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Kleinkaliber

Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist vom Gesetzgeber her ab 14 Jahren, mit dem elterlichen Einverständnis, erlaubt. Unter besonderen Gegebenheiten kann polizeiliche Ausnahmegenehmigung für diese Altersgrenze beantragt werden.


Für den Erwerb von Kleinkaliber-Waffen ist eine Waffenbesitzkarte zwingend erforderlich.


Von Kleinkaliber, kurz KK, spricht man bei Randfeuerpatronen mit einem Kaliber von 5,6mm (.22 lfb/lr). Hier gibt es sowohl im Langwaffen- als auch im Kurzwaffen-Bereich zahlreiche verschiedene Disziplinen, die auch bei uns im Verein geschossen werden können. Dabei ist zwischen den jeweiligen Verbänden zu unterscheiden.


Im Rahmen des DSB-Programms wird mit dem KK-Gewehr üblicherweise auf 50m geschossen. Hier können bei uns neben der Disziplin stehend frei auch die Disziplinen Dreistellung und Liegend-Kampf geschossen werden.


Neben den 50m-Disziplinen kann mit dem KK-Gewehr auch stehend frei auf 100m geschossen werden. Hier ist die Scheibe etwas größer als auf 50m und entspricht im Verhältnis von Distanz zu Scheibengröße etwa dem Luftgewehrschießen.


Mit der KK-Pistole wird im Rahmen des DSB üblicherweise auf 25m geschossen. Hier können bei uns die Disziplinen Sportpistole (Präzision & Duell) und Olympisch Schnellfeuer geschossen werden. Auf unserem 50m-Stand kann auch mit der Freien Pistole geschossen werden.


Neben den DSB-Disziplinen gibt es zahlreiche weitere Angebote im KK-Bereich, wie beispielsweise einige Disziplinen der Liste B des WSV. Auch diese können auf unseren Ständen geschossen werden.

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