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Großkaliber

Das Schießen mit Großkaliber-Waffen erlaubt der Gesetzgeber ab einem Alter von 21 Jahren.


Für den Erwerb von Großkaliber-Waffen ist eine Waffenbesitzkarte zwingend erforderlich.


Mit dem Großkaliber kann sowohl auf 25m als auch auf 50 und 100m geschossen werden.


Im Rahmen des DSB-Programms können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:

 

  1. Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, welche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnummunition) verschießen

     

  2. Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, welche Munition der Kaliber 9mm Luger (9x19), .45ACP, .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen/Revolver im Kaliber 44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben.


Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.

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