Großkaliber
Das Schießen mit Großkaliber-Waffen erlaubt der Gesetzgeber ab einem Alter von 21 Jahren.
Für den Erwerb von Großkaliber-Waffen ist eine Waffenbesitzkarte zwingend erforderlich.
Mit dem Großkaliber kann sowohl auf 25m als auch auf 50 und 100m geschossen werden.
Im Rahmen des DSB-Programms können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:
Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, welche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnummunition) verschießen
Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, welche Munition der Kaliber 9mm Luger (9x19), .45ACP, .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen/Revolver im Kaliber 44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben.
Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.