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Jugend

Das Training in einem Schützenverein ist durch die verwendeten Sportgeräte massiven gesetzlichen Vorgaben unterworfen. In vielen anderen Sportarten ist der Einstieg für die Kleinsten bereits mit unter 7 Jahren möglich. Bei einem Schützenverein gelten jedoch Altersbeschränkungen vom Gesetzgeber aus.


Um hier bei der Entdeckung und Förderung junger Talente nicht erst warten zu müssen, bis ein Jugendlicher 12 Jahre alt geworden ist und mit dem Luftgewehr- bzw. Luftpistole-Training anfangen darf, haben wir mehrere Lichtpunkt-Gewehre und eine Lichtpunkt-Pistole erworben. Damit ist ein Training laut Gesetzgeber in allen Altersstufen erlaubt ist. Das Team der Jugendbetreuer hat allerdings eine freiwillige Altersgrenze von mindestens 8 Jahren gesetzt.


Ansonsten wird das Jugendtraining mit Luftdruckwaffen durchgeführt. Ab dem 14. Lebensjahr besteht für diejenigen Jugendlichen, die bereits den sicheren Umgang mit Luftdruckwaffen beherrschen nach Absprache mit den Eltern, die Möglichkeit, das Training mit Kleinkaliberwaffen durchzuführen.


Die für das Jugendtraining notwendige Ausrüstung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, wobei für regelmäßige Teilnehmer entsprechende Ausrüstung reserviert wird. Diese wird, soweit möglich, dem Alter und dem Können des Jugendlichen angepasst und im Verein verwahrt. Eine Mitnahme nach Hause ist nur vor Wettbewerben möglich. Bei Mitnahme muss ein Sorgeberechtigter für die ordnungsgemäße Handhabung des Luftgewehrs oder der Luftpistole sorgen und dies schriftlich bestätigen. Eine Abgabe an Jugendliche ist waffenrechtlich verboten, der Transport darf nur von Volljährigen durchgeführt werden.

 

Beim Jugendtraining gilt für uns Eines ganz besonders: der sichere Umgang mit unseren Sportgeräten steht an erster Stelle. So wird auch den Jüngsten bereits beigebracht, dass eine Waffe kein Spielzeug ist, egal ob mit Bogen, Gewehr oder Pistole trainiert wird.


Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben wir folgende Eckdaten für das Kinder- und Jugendtraining aufgestellt:

  • Kinder und Jugendliche von 8 bis 12 Jahren dürfen am Schießen nur mit dem Bogen oder einem Lichtpunktgewehr teilnehmen, solange keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit Luftgewehr oder Luftpistole schießen.

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch mit Kleinkaliberwaffen schießen, wenn die Personensorgeberechtigten anwesend sind oder eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

Das Jugendtraining findet montags von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. In den Schulferien und an Feiertagen legen wir meistens eine kleine Pause ein, darüber werden aber alle Teilnehmer im Training informiert.


Bei Interesse nehmt gerne im Vorfeld Kontakt mit unserem Jugend-Team auf.


Ansprechpersonen: Daniel Aasman, Mirko Achtelik, Frank Greiner


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